1.Allgemeine Bestimmungen:
1.1 Das vorliegende Dokument enthält die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Regelung der Verkaufsbeziehungen zwischen der „Daprà Max KG - Daprà Andreas & Co.”, mit Sitz in Völs am Schlern (BZ), Graf-Str. 2, Steuernummer, MwSt.Nr. und Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen 00130740210, im Folgenden als „Lieferant” bezeichnet, und den erwerbenden Kunden dieses Unternehmens, im Folgenden als „Käufer” bezeichnet.
1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind vollinhaltlicher Bestandteil der Vertragsbeziehungen, die zwischen Lieferant und Käufer für die Lieferung der Produkte des Lieferanten abgeschlossen werden; sie werden ohne Ausnahme und vorbehaltlich eventueller Abweichungen, die schriftlich festgelegt werden müssen, für alle Lieferaufträge angewandt, die vom Käufer unabhängig von deren Art und Weise vergeben werden (Brief, Fax, E-Mail, Telefon etc.) und ebenso für die entsprechenden Geschäftsvorgänge. Insbesondere regeln die vom Käufer unterschriebenen vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für alle nicht ausdrücklich abweichenden oder anschließend geänderten Teile auch alle Aufträge und Lieferbeziehungen nach deren Unterzeichnung, ohne die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Bedingungen oder einer besonderen Vereinbarung in diesem Sinne zwischen den Parteien. Dies insofern, als die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als geltend und vom Käufer durch seine Lieferbestellungen an den Lieferanten als angenommen anzusehen sind.
1.3 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise zu ändern. In diesem Falle werden die geänderten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Unterzeichnung wiederum zugeschickt.
2. Bestellungen – Vertragsschließung
2.1 Die vom Käufer erteilten Aufträge verstehen sich als vom Lieferanten nicht angenommen, solange der Lieferant sie nicht schriftlich bestätigt hat. Insbesondere wird der Kaufvertrag zwischen Käufer und Lieferant erst in dem Moment abgeschlossen, in dem der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Lieferanten erhält.
Falls der Käufer innerhalb von drei Arbeitstagen nach Lieferauftrag, unabhängig von der Art der Übermittlung, keine schriftliche Auftragsbestätigung vom Lieferanten erhält, ist der Käufer angehalten eine solche beim Lieferanten anzufordern, wobei dieser die Bestellung bestätigen oder ablehnen kann. Erfolgt keine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Lieferanten, so ist auch kein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen.
2.2 Andere Verkaufs- und Lieferbedingungen als die hier aufgeführten erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich vom Lieferanten in schriftlicher Form bestätigt werden.
2.3 Alle Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien, die rechtlichen Charakter besitzen, müssen in schriftlicher Form erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen.
2.4 Falls nicht anders vereinbart, werden keine Aufträge unter einem Gesamtwert von 100,00 Euro + MwSt. angenommen.
2.5 Der Widerruf oder die Stornierung von Aufträgen nach mehr als 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung gemäß dem vorhergehenden Punkt 2.1. wird nicht angenommen. Im Falle des Widerrufs/der Stornierung von Aufträgen nach Ablauf dieser Frist bringt der Lieferant eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des Gesamtauftragswertes zur Anwendung.
3. Preise
3.1 Alle Listenpreise verstehen sich ohne MwSt.
3.2 Dem Lieferanten steht es frei, dem Käufer aufgrund der von diesem georderten Mengen oder der Häufigkeit der Aufträge eventuelle Rabatte auf die Listenpreise zu gewähren.
3.3 Im Falle starker Schwankungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die für die Herstellung der vom Lieferanten verkauften Produkte erforderlich sind, behält sich der Lieferant das Recht vor, die Listenpreise einseitig, ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung, auch während des Jahres zu erhöhen, sofern er den Preisanstieg des entsprechenden Rohstoffes als relevant einstuft.
4. Zahlungen
4.1 Beim Erstkauf fordert der Lieferant die Vorauszahlung für die entsprechende Lieferung. Für Lieferungen nach dem Erstkauf werden die Zahlungsbedingungen zwischen den Parteien vereinbart.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Bezahlung des Warenpreises in der Form, der Währung und innerhalb der Fristen durchzuführen, die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind.
4.3 Die Preisnachlässe sind im „Rechnungsbetrag” enthalten, der auf der unteren rechten Seite der Rechnung aufgeführt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständig weitere Preisabschläge auf den in der Rechnung aufgeführten Betrag vorzunehmen. Nicht genehmigte Abzüge werden belastet.
4.4 Die nicht erfolgte Bezahlung oder jegliche Verspätung oder Unregelmäßigkeit bei den Zahlungen berechtigt den Lieferanten
- zur Aussetzung der laufenden Lieferungen und/oder Auflösung eines jeden laufenden Kaufvertrags, auch wenn dieser nicht die ausstehende Zahlung betrifft. Dabei verleiht die Aussetzung der laufenden Lieferungen und/oder die einseitige Auflösung der laufenden Kaufverträge durch den Lieferanten dem Käufer kein Anrecht auf Schadenersatzforderungen gegenüber dem Lieferanten
- zur einseitigen Änderung der Zahlungs- und der Rabattbedingungen in den nachfolgenden Aufträgen, auch durch Forderung der Vorauszahlung oder der Ausstellung zusätzlicher Garantien
- zur Forderung von Verzugszinsen auf die noch geschuldete Summe zu dem nach italienischem Recht für Handelsgeschäfte jeweils geltenden und insbesondere laut Gesetzesdekret 231/2002 i.d.g.F gesetzlich vorgesehenen Satz, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung und ohne die Notwendigkeit einer formalen Mahnung.
4.5 Keine Reklamation bezüglich der Produkte und/oder der Lieferung derselben kann die Aussetzung der Zahlung oder den Zahlungsverzug rechtfertigen. Insbesondere müssen die Zahlungsbedingungen auch dann eingehalten werden, wenn die Auslieferung der Ware sich aufgrund von Beförderungsproblemen verzögert.
5. Eigentum der Ware
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des mit dem Käufer vereinbaren Kaufpreises Eigentum des Lieferanten.
6. Lieferung
6.1 Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Lieferanten vorgesehenen Lieferbedingungen sind lediglich orientativer Natur und nicht verbindlich für den Lieferanten, insofern sie beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit durch Faktoren wie die Verfügbarkeit von Rohstoffen bei Dritten, Streiks, Ausfallzeiten, Versandschwierigkeiten und andere nicht vom Lieferanten kontrollierbare Faktoren beeinflusst sein könnten.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird die Ware durch vom Lieferanten vertraglich gebundene Kuriere zugestellt, wobei dem Käufer die reinen Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
6.3 Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung für Verspätungen bei der Auslieferung. Insbesondere wird der Lieferant alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um die Produkte innerhalb der eventuell vereinbarten Fristen auszuliefern. In keinem Fall jedoch muss er für die Schäden direkt oder indirekt haften, die durch die verspätete Vertragserfüllung oder verspätete Auslieferung der Waren bedingt sind. Eventuelle Verzögerungen bei der Auslieferung verleihen dem Käufer nicht das Recht, Vertragsstrafen anzuwenden oder Schadenersatzforderungen an den Lieferanten zu stellen.
6.4 Verpackungen, ausgenommen Sonderverpackungen, sind im Preis inbegriffen.
6.5 Der Käufer ist angehalten, die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme zu kontrollieren. Durch den Transport entstandene Schäden oder fehlende Ware müssen zum Zeitpunkt des Abladens dem Fahrer und dem Lieferanten innerhalb von 8 (acht) Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung selbst und die entsprechende Ware als vom Käufer angenommen. Nach eigenem Ermessen vorgenommene Rückgaben von Waren werden nicht akzeptiert.
7. Informationsdaten
7.1 Alle vom Lieferanten übermittelten technischen Daten die in den Katalogen, den technischen Datenblättern, den Preislisten oder anderen erläuternden Dokumenten aufgeführt sind, sind ausnahmslos orientativer Natur und daher nicht als verbindlich zu betrachten. Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Fehler oder Auslassungen, die in den oben angeführten Unterlagen enthalten sein könnten.
7.2 Alle Rechte, welche die vom Lieferanten gelieferten Dokumente betreffen, sind diesem vorbehalten, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung und Übersetzung, außer im Falle einer ausdrücklichen schriftlich erteilten Genehmigung seitens des Lieferanten.
8. Garantie
8.1 Der Lieferant garantiert die Qualität der Ware entsprechend Beschreibung in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung. Die Produkte des Lieferanten, die an einen nicht privaten Verbraucher als Käufer veräußert werden, haben eine gesetzliche Gewährleistung von 12 (zwölf) Monaten ab Verkaufsdatum, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Garantie beschränkt sich auf die einfache Reparatur und/oder das Ersetzen der defekten Teile und kann nur im Falle von objektiv und sicher feststellbarem, dem Lieferanten zuschreibbarem Material- oder Konstruktionsfehler geltend gemacht werden.
8.2 Der Lieferant liefert mit jedem Produkt die Montage- und Wartungsanweisungen. Er übernimmt daher keinerlei Haftung für Schäden am Produkt, die durch nicht diesen Anweisungen entsprechende Installation und Wartung entstehen könnten.
8.3 Die Feststellung von Defekten, Abweichungen oder Mängeln, die den Fehler/die Störung verursacht haben, ebenso wie eine eventuelle Reparatur oder der Austausch während der Garantiezeit muss am Sitz des Lieferanten erfolgen. Die fehlerhafte Ware muss auf Kosten des Käufers an den Lieferanten geschickt werden.
8.4 Falls sich infolge der Feststellung von Defekten, Abweichungen, Mängeln oder Fehlern ergibt, dass es sich nicht um einen Garantiefall handelt, gehen die Kosten der Feststellung zu Lasten des Käufers. Für den Fall, dass die Defekte, Abweichungen, Mängel oder Fehler nicht unter die Garantie fallen oder nicht der Haftungspflicht des Lieferanten zuschreibbar sind, werden eventuelle Reparaturen nur durchgeführt, wenn sie von den Parteien einvernehmlich vereinbart wurden.
8.5 Nicht anerkannt werden bei Dritten ausgeführte Reparaturen, außer im Falle spezifischen schriftlichen Einverständnisses des Lieferanten.
8.6 Für die reparierten oder ersetzten Teile gilt eine Garantiezeit von 12 (zwölf) Monaten ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des reparierten oder ersetzten Produkts an den Käufer.
8.7 Verbrauchsmaterialien und Korrosion sind von der Garantie ausgeschlossen. Außerdem deckt die Garantie keine Mängel, die durch normale Abnutzung der Produkte an verschleißgefährdeten Teilen entstehen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 In keinem Fall kann der Lieferant für Verkaufsschwund oder Gewinneinbußen, entgangene Gelegenheiten, entgangene Nutzung, entgangene Verträge, entgangene Produktion, Betriebsunterbrechungen oder Betriebsverzögerungen, Stornokosten, finanzielle oder wirtschaftliche Verluste sowie direkte oder zufällige Verluste haftbar gemacht werden, die dem Käufer auf irgendeine Weise direkt oder indirekt entstehen.
9.2 Der Lieferant ist von jeder wie auch immer gearteten Verantwortung und Verpflichtung für jedweden Unfall und/oder Schaden an Personen und/oder Sachen befreit, die sich in jedem Fall aus Gründen oder infolge des nicht sachgemäßen Gebrauchs seiner Produkte einstellen können.
9.3 Mit Ausnahme für jegliche Haftung des dolosen Lieferanten wird die maximale Gesamthaftung des Lieferanten so quantifiziert, dass sie 100% (hundert Prozent) des die Haftung betreffenden Produktwertes nicht überschreitet, und zwar unabhängig von den Bewertungen, mit denen diese Verluste, Beeinträchtigungen oder Schäden quantifiziert werden könnten.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
10.1 Für die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden die in Italien geltenden Gesetze angewandt.
10.2 Für jede eventuelle Streitigkeit, die den Vertrag und darin vorgesehene Annahmen betrifft, ist der ausschließliche Gerichtsstand Bozen (Italien). Abweichend von der obigen Bestimmung hat der Lieferant jedoch das Recht, beim Gerichtsstand des Käufers gerichtlich vorzugehen.
10.3 Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die restlichen Bedingungen nicht.
10.4 Es gilt als vereinbart, dass das eventuelle Dulden von Verstößen gegen die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in keinem Fall als Verzicht auf die Wahrnehmung der Rechte und/oder damit verbundener oder sich daraus ergebender Berechtigungen ausgelegt werden kann.